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   BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05   

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BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05 (https://dejure.org/2005,19087)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 6 B 38.05 (https://dejure.org/2005,19087)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 6 B 38.05 (https://dejure.org/2005,19087)
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  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann in einer dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise gerügt, wenn er sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht substantiiert und schlüssig dargetan ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; Beschluss vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S. 8).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Danach ist das vom Gericht von Amts wegen zu prüfende allgemeine Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02

    Zu den Entgelten für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Dass von der Klägerin herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2004 (- KZR 7/02 - Umdruck S. 8 ff.) steht dem schon deshalb nicht zwingend entgegen, weil sich der Bundesgerichtshof dort mit der Frage auseinander setzt, ob ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne von Art. 86 EGV bzw. Art. 82 EG darin gesehen werden kann, dass ein Telekommunikationsunternehmen die Genehmigung eines Entgelts beantragt, mit dem es seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, was im Genehmigungsverfahren nicht aufgedeckt wird.
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    In der Abweisung einer Klage durch Prozess- statt durch Sachurteil kann ein Verfahrensmangel liegen (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann in einer dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise gerügt, wenn er sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht substantiiert und schlüssig dargetan ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; Beschluss vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S. 8).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Es liegt nicht anders als bei dem Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, die zur Klärung einer Vorfrage für einen Zivilrechtsstreit erhoben wird (vgl. dazu Urteil vom 9. Oktober 1959 - BVerwG 5 C 165 und 166.57 - BVerwGE 9, 196 ; Urteil vom 6. Mai 1960 - BVerwG 7 C 57.59 - BVerwGE 10, 274 ).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Soweit sich die Klägerin gegen diese Erwägung wendet, ist bereits fraglich, ob dies schon deshalb nicht den Begründungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, weil sie im Kern eine fehlerhafte Subsumtion unter die zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses rügt, was die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels möglicherweise nicht rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1998 - BVerwG 1 B 12.98 - Umdruck S. 3 f.; Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - Umdruck S. 4).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Danach ist das vom Gericht von Amts wegen zu prüfende allgemeine Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 32.92

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Prüfung der Klagezulässigkeit in der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Danach ist das vom Gericht von Amts wegen zu prüfende allgemeine Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. Beschluss vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 32.92 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 254 S. 37 f.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - BVerwGE 61, 246 ; Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 12.98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Ablehnung eines Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05
    Soweit sich die Klägerin gegen diese Erwägung wendet, ist bereits fraglich, ob dies schon deshalb nicht den Begründungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, weil sie im Kern eine fehlerhafte Subsumtion unter die zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses rügt, was die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels möglicherweise nicht rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1998 - BVerwG 1 B 12.98 - Umdruck S. 3 f.; Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - Umdruck S. 4).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
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